Psychotherapeutische Gutachten

Psychotherapeutische Gutachten dienen der genauen und fachkundigen Abklärung von therapeutischen Fragestellungen unterschiedlichster Art. Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden alle relevanten Informationen erhoben und beurteilt. Dies stellt die Grundlage für eine fachlich fundierte Aussage bzgl. der konkreten Fragestellung dar.

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Grundsätzlich kann jede Person ein psychotherapeutisches Gutachten in Auftrag geben und bei Behörden und Institutionen als Beweismittel vorlegen. Das Privatgutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung.

Die Kosten einer Gutachtenerstellung sind individuell verschieden und richten sich nach Zeitaufwand und Umfang des Gutachtens. Genaueres kann in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Im Rahmen eines Erstgesprächs stehe ich Ihnen für ein persönliches Kennenlernen und für die Klärung Ihrer Anliegen und Fragen gerne zur Verfügung!