Tarife

Wobei darf Ich Ihnen helfen?

Ich bin Psychotherapeut, Existenzanalytiker und Logotherapeut, Traumapsychotherapeut sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut. In schwierigen Lebensphasen oder Krisensituationen möchte ich Sie gerne ein Stück Ihres Weges begleiten und mit ihnen Themen bearbeiten, die existentiell und bedeutsam für Sie sein können.

Gemeinsam ziehen wir an einem Strang und ich verfolge mit Ihnen die zuvor erhobenen Ziele, dass sie zum Erfolg geführt werden können.

Auch Paar- und Gruppentherapien biete ich maßgeschneidert für Sie an. Bei der Kinder- und Jugendpsychotherapie werden in Absprache mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten einbezogen und bspw. in regelmäßigen Abständen zu Elterngesprächen geladen.

 

Meine Tarife

Eine Therapiesitzung kostet 210€ und dauert 50 Minuten. Steuerfreier Umsatz gemäß §6, Abs.1 Z.19 UStG 1994. Ein Kostenzuschuss durch die Gebietskrankenkassen ist in den meisten Fällen möglich. Hierzu braucht es eine Überweisung vom Arzt zu einer psychotherapeutischen Behandlung.

Seit 1. Jänner 2020 nahm die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ihre Tätigkeit auf. Die neun Gebietskrankenkassen wurden zu einer Krankenkasse zusammengeführt. Auf der Website www.gesundheitskasse.at finden Sie allgemeine Informationen zur Psychotherapie: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870224&portal=oegkportal

Die ÖGK leistet einen Kostenzuschuss in der Höhe von € 31,50 pro Therapiestunde (60 Minuten, Stand 1/2023).

Die für das jeweilige Bundesland gültigen Regelungen können durch Auswahl des Bundeslands (z.B. Wien) abgerufen werden. Es gilt weiterhin der Kostenzuschuss von EUR 28,- pro Psychotherapiesitzung.

Ebenso fusionierten SVA (Selbstständige) und SVB (Bauern) zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) www.svs.at.

Die SVS (Selbständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Landwirte) gewährt ab 1.4.2020 einen Psychotherapiezuschuss von 40 Euro.

Für vormals SVA-Versicherte (Selbständige) wurde der alte Zuschuss von 21,80 € auf 40 € erhöht.

Vormals SVB-Versicherte (Landwirte), die eine Psychotherapie vor dem 1. 4. 2020 begonnen haben, bekommen den „alten Zuschuss“ von 50 Euro bis Ende 2021.

Die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) blieb von den Kassenzusammenführungen unberührt. Kostenzuschuss: EUR 28,-

Sehr positiv wirkte sich der Zusammenschluss von VAEB und BVA aus zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) www.bvaeb.sv.at. Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. 23 gelten folgende Beträge: BVAEB Einzelsitzung 50 Minuten EUR 42,40

Der Kostenzuschuss für öffentlich Bedienstete in Höhe EUR 40,- wurde mit 01.01.2020 auch für die Versicherten von Eisenbahnen und Bergbau (ehem. VAEB) übernommen. Anträge bzgl. Kostenübernahme für Psychotherapie können nun nicht nur für Versicherte von Eisenbahnen und Bergbau (ehem. VAEB), sondern auch für Versicherte des öffentlichen Dienstes (ehem. BVA) abgewickelt werden.

Die aktuellen Formulare der Krankenkassen bzgl. Kostenzuschuss und Kostenübernahme für Psychotherapie finden Sie als Download auf der WLP-Website im Formular-Center.

ACHTUNG: Bei zeitgerechter Absage (spätestens 48 Stunden vor Ihrem Termin) fallen keine Kosten für Sie an. Bei kurzfristiger bzw. fehlender Absage wird ansonsten der volle Preis bzw. das übliche Honorar in Rechnung gestellt. Mit der Terminbestätigung ist die Einhaltung der Therapie/Coachingeinheit bindend. Ich danke für Ihr Verständnis!

Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei (gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG). Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Krankenkassen bei Paartherapie nicht möglich ist.

Für Deutschland und Schweiz sind die Zuschüsse mit den jeweiligen Krankenkassen im Einzelfall zu klären. Gute Chancen bestehen dann, wenn ein Psychotherapeutenmangel im Wohngebiet des Antragsstellers herrscht.

 

Gehen wir ein Stück gemeinsam Ihren Weg!

Sie sind hier richtig, wenn Sie verspüren, dass es Zeit ist etwas in Ihrem Leben zu verändern. Ich würde mich freuen, wenn ich Sie hierbei in Form von Psychotherapie unterstützen darf. Vielleicht ist es Zeit, mit einem professionellen Gesprächspartner Ihres Vertrauens, ab nun an gemeinsam an einem Strang zu ziehen und für eine Zeit lang gemeinsame Wege zu bestreiten.

Sie brauchen keine Angst oder Zweifel haben! Ich stehe als Psychotherapeut unter Schweigepflicht. Aus diesem Grund wird nichts was Sie mir erzählen den geschützten Raum meiner Praxis verlassen. Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Ihnen bildet die Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen Ihnen und mir!